Preise und Gebühren
gemäß Anlage B der ABV (Stand 2024)
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Bei Veräußerung der Immobilie muss der Verbandsanteil vom Neuerwerber übernommen werden.
gemäß Anlage B der ABV (Stand 2024)
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Bei Veräußerung der Immobilie muss der Verbandsanteil vom Neuerwerber übernommen werden.