Wir sind für Sie da!

Der Wasserbeschaffungsverband Isselhorst bietet seinen Mitgliedern einen Service für alle Fragen rund ums Trinkwasser.

Unser „Wassermann“

Christoph Grundmann berät Sie gerne in technischen Fragen wie z.B.:
– Wasserqualität
– Hausanschlüsse
– Standrohrvermietung
– Gartenwasserzähler
– Rohrbruch

Unsere „Kauffrauen“

Jutta Hanneforth und Gökce Yelman beantworten Ihnen gerne Fragen mit Bezug auf:
– Ihren Verbandsanteil
– Ihre Abrechnungen
– Verwaltung Ihrer Kundendaten

Jutta Hanneforth

Gökce Yelman

Gartenwasserzähler

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers wird die abzurechnende Schmutzwassermenge um die vom Gartenzähler gemessene Menge vermindert. Anders als beim Hauptzähler, ist für den Betrieb des Zwischenzählers, der Eigentümer selbst verantwortlich.

Bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, prüfen Sie bitte Aufwand und Nutzen der Investition. Vergleichen Sie einmal den Wasserverbrauch im Sommer und im Winter. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken.

Möchten Sie dennoch einen Zähler für Gartenwasser oder einer Regenwassernutzungsanlage installieren, so müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Abwasserentsorger „Stadt Gütersloh“ beantragen und genehmigen lassen.

Ein hierfür erforderliches Formular der Stadt Gütersloh mit wichtigen Hinweisen finden Sie in unserem Downloadsbereich unter „Gartenwasserzähler und Regenwassernutzungsanlagen“ oder unter folgendem Link: https://www.guetersloh.de/fachbereich-tiefbau

Standrohrzähler

Für den gewerblichen bzw. privaten Gebrauch verleihen wir Standrohrzähler zum Anschluss an einen Unterflurhydranten. Es dürfen nur Standrohre des WBI verwendet werden, die Sie bei uns ausleihen können. Das Formular zum Ausleihen eines Standrohres finden Sie unter Download.

Die Mietbedingungen finden Sie rechts aufgelistet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Wassermeister
Herrn Christoph Grundmann Tel.: 0171/2121966

Mietbedingungen für verbandseigene Standrohrzähler gemäß der Anlage B der ABV

  1. Die Miete wird gemäß der Anlage B (Preise und Gebühren) des WBI berechnet.
  2. Berechnet wird der am Tag der Ablesung gültige Wasserpreis je cbm zzgl. MwSt.
  3. Der Standrohrzähler ist zum Ende eines Quartals unaufgefordert beim Wasserbeschaffungsverband vorzuführen. Sollte dies nicht geschehen, so wird der Verband die Miete sowie 50 cbm Wasser pro Monat als Abschlag berechnen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, auf einen einwandfreien Zählvorgang bei der Wasserentnahme zu achten. Bei Blockierung des Zählwerkes ist der Standrohrzähler sofort zurückzugeben. Wird der Standrohrzähler am Ende des Quartals oder nach mehr als 3 Monaten mit einem blockierten Zählwerk zurückgegeben, wird die Wassermenge geschätzt (min. 50 cbm / Monat)
  5. Bei Aufforderung durch den Verband ist das Standrohr unverzüglich zurückzugeben bzw. vorzuführen.
  6. Vor dem Aufsetzen des Standrohres ist der Hydrant etwas aufzudrehen, damit der Schmutz herausgespült wird.
  7. Bei aufgesetztem Standrohr den Hydrant ganz öffnen, da sonst ständig die Hydranten-Entleerung läuft.
  8. Der Mieter haftet für alle Schäden während der Mietdauer.
  9. Die Weitergabe des gemieteten Standrohrzählers an Dritte ist unstatthaft und entbindet den Mieter nicht von seinen Verpflichtungen.
  10. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter diese Bedingungen ohne Einschränkungen an.

Zählerstanderfassung

Wasserzähler_Beispiel

Diese Funktion steht Ihnen wieder im November 2024 zur Verfügung.